Zwang wird im Kontext von Sucht oft als letzter Ausweg verstanden – vor allem dann, wenn Angehörige hilflos zusehen müssen, wie ein Mensch durch Konsum immer weiter abrutscht. Ausgehend von der Haftbefehl-Dokumentation geht diese Folge der Frage nach, ob Vormundschaft, Betreuung oder Zwangsbehandlung bei Sucht wirklich Hilfe sein können oder ob sie schnell zu einem Übergriff auf Selbstbestimmung und Freiheitsrechte werden.
Die Folge ordnet ein, warum es in Deutschland keine Vormundschaft für Erwachsene mehr gibt, wie rechtliche Betreuung funktioniert und weshalb eine Suchterkrankung allein niemals ausreicht, um jemanden gegen den eigenen Willen festzuhalten oder behandeln zu lassen. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen von Zwang, die Bedeutung von Motivation, therapeutischer Beziehung und Selbstwirksamkeit, aber auch die Belastung von Angehörigen. Deutlich wird: Zwang kann in akuten Krisen Leben schützen, aber keine nachhaltige Suchtbehandlung ersetzen – dafür braucht es verlässliche Hilfe, Beziehung, Einbindung von Angehörigen und die Anerkennung der Würde suchtkranker Menschen.
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Vormundschaft – Hilfe oder Übergriff bei Sucht?
PODCAST-METADATEN
Folge: 131
Erscheinungsdatum: 05.03.2026
Podcast: Psychoaktiv
Titel: Vormundschaft – Hilfe oder Übergriff bei Sucht?
Sprecher: Stefanie Bötsch
Typ: Transkript
Transkript Beginn
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Eine Unterschrift und plötzlich entscheidet jemand anderes, wo du bleibst. In der Haftbefehldokumentation wirkt Zwang wie die Rettung und Vormundschaft wie Fürsorge.
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Was in diesem Kontext wie Hilfe aussieht, wirft eine unbequeme Frage auf: Darf man Menschen aufgrund ihrer Suchterkrankung zu ihrem vermeintlichen Glück zwingen? Genau das schauen wir uns in dieser Folge genauer an.
00:46
„PSYCHOaktiv“, euer Podcast mit Suchttherapeutin Stefanie Bötzsch. Zieht’s euch rein!
00:57
Willkommen zu einer neuen Folge „PSYCHOaktiv“, dem wahrscheinlich ausführlichsten und differenziertesten Drogenpodcast. Alle zwei Wochen sprechen wir hier über wissenschaftliche Grundlagen rund um Drogenkonsum und Sucht. Ich bin tatsächlich etwas late to the party,
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aber wir sprechen tatsächlich heute über die Haftbefehldoku. Als ich nach Hessen gezogen bin, schon ein paar Jahre her, zehn oder so was, habe ich die ersten zwei Jahre in Offenbach gewohnt. Und Haftbefehl war da wirklich omnipräsent.
01:32
Ich erinnere mich noch, ich fand das richtig, richtig wild, dass ein Lokalpolitiker das Cover vom Album „Russisch Roulette“ für sein Wahlplakat nachgebaut hat. Ich glaube, der Wahlspruch, da stand einfach nur drauf: „Wählt den Babo!“ Fragt mich bitte nicht nach der Partei, es ist lange her, ich weiß es nicht mehr.
01:52
Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich fand das damals ziemlich witzig. Deutschrap höre ich ja ohnehin viel. Ich glaube, das ist hier und da schon mal ein bisschen durchgekommen. Nicht unbedingt Haftbefehl, to be honest, aber so ein paar Songs sind auf jeden Fall schon auch auf meiner Playlist gelandet. Aber darum soll es heute gar nicht gehen, sondern natürlich um die Dokumentation.
02:14
Denn die hat wirklich auch eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Die Dokumentation ist ja wirklich sehr nah am Leben von Aykut Anan, das ist Haftbefehls bürgerlicher Name, dran und zeigt dabei wirklich eindrücklich, wie sich seine Kokainabhängigkeit entwickelt hat und welches Leid damit verbunden war.
02:35
Für viele Menschen war es vermutlich daserste Mal, dass sie eine so plastische Darstellung von Sucht und Kontrollverlust gesehen haben. Und deswegen wundert es mich auch nicht, dass der Aufschrei danach so groß war. Allerdings schauen wir uns heute nicht die ganze Doku durch.
02:54
Wir schauen uns heute in dieser Podcastfolge vor allem ein Element an, und zwar das Ende. Denn als ich das gesehen habe, dachte ich mir sofort: „Ey, wir müssen darüber im Podcast sprechen.“ Es ist eh ein Thema, was ich schon seit längerer Zeit mal gerne im Podcast machen wollte.
03:12
Aber jetzt, da die Doku eben rauskam, wurde es für mich deutlich akuter. Von was spreche ich? Am Ende der Haftbefehldoku überzeugt Aykuts Bruder ihn, gemeinsam in eine Entzugsklinik in die Türkei zu fahren. Aykut hat dem erst mal zugestimmt,
03:31
obwohl er auch echt lange gegen jede Form der Behandlung überhaupt war. Und als er dann in der Klinik angekommen war, hat er ziemlich schnell auch entschieden: „Boah, nee, echt nicht. Ich will es doch nicht“ und wollte gehen. In der Doku heißt es, dass der Auslöser gewesen sei, dass er sein Handy abgeben musste.
03:51
Aber wir wissen ja auch schon aus anderen „PSYCHOaktiv“-Folgen, dass die Ambivalenz im Rahmen einer Suchterkrankung, also ob man aufhört, ob man den Schritt wagt oder nicht, extremst hoch und ein großer Teil der Erkrankung ist. Okay, aber zurück zur Doku. Er wollte gehen und dann ist aber etwas passiert, mit dem Aykut nicht gerettet hat.
04:13
Er durfte nicht gehen, denn bei der Aufnahme in die Klinik hat er mehrere Formulare unterschrieben. Und unter diese Formulare mischte sein Bruder ein Dokument, mit dem Aykut die Entscheidungsgewalt über seinen Aufenthalt an den Bruder übertrug. Aykut hat es unterschrieben,
04:33
ohne zu lesen, weil er anscheinend wirklich auch häufiger Sachen unterschreibt, ohne diese zu lesen. Und das hatte natürlich Konsequenzen. Er konnte die Klinik nicht mehr verlassen, weil er diese Entscheidungsbefugnis abgegeben hatte. In der Doku haben wir gesehen, dass das Aykut erst mal richtig, richtig sauer gemacht hat.
04:52
Aber rückblickend schaut er auf diesen Moment und sagt: „Das hat mein Leben gerettet.“ Und ich freue mich wirklich von Herzen, dass er für sich einen Weg gefunden hat, der ihm geholfen hat. Aber diese Szene hat bei mir auch eine Sorge hinterlassen. Und zwar,
05:10
dass der Eindruck entsteht, dass eine Art Zwangstherapie durch Überrumpelung ein möglicher Weg sei oder vielleicht sogar ein sinnvoller Weg sei für Menschen mit Suchterkrankungen. Und das ist halt wirklich sehr heikel. Denn hier geht es um Entscheidungsgewalt, um Freiheitsrechte,
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um Betreuungsrecht und auch um die Frage: Was kann Therapie überhaupt leisten, wenn Menschen nicht aus eigener Motivation handeln? Und genau das besprechen wir heute in dieser Folge. Und wir klären: Was bedeutet Vormundschaft im juristischen Sinne? Was ist davon in Deutschland überhaupt möglich und wo die Grenzen sind,
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sowohl rechtlich, aber auch sehr wichtig ethisch? Bevor wir aber gleich ins Thema starten, möchte ich noch die neuen „PSYCHOaktiv Plus“-Mitglieder begrüßen. Hallo Oliver, Biene und Franziska. Danke, dass ihr „PSYCHOaktiv“ mit eurer Mitgliedschaft unterstützt und damit überhaupt möglich macht.
06:12
Und wenn du auch dieses Format supporten möchtest und Bock auf Bonus-Content und Werbefreiheit hast: Der Link für „PSYCHOaktiv Plus“ ist immer dererste in der Beschreibung. Und jetzt lasst uns in die Folge einsteigen.
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Starten wir erst mal mit der Frage: Was ist Vormundschaft eigentlich? Vormundschaft in Deutschland bedeutet, dass eine erwachsene Person die elterliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind übernimmt, wenn die Eltern diese Verantwortung nicht ausüben können oder dürfen.
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Und das ist im Gesetz klar geregelt. Der Vormund tritt an die Stelle der Eltern und vertritt das Kind rechtlich und persönlich. Und dabei kann ein Vormund über die grundlegenden Dinge im Leben des Kindes entscheiden: Wo es lebt, welche Schule es besucht, welche medizinischen Eingriffe notwendig sind oder welche Verträge geschlossen werden.
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Alltagsentscheidungen hingegen übernehmen in der Regel die Pflegeeltern oder die Wohngruppe. Der Vormund bleibt aber rechtlich verantwortlich. Und an dieser Stelle ist natürlich auch wichtig: Kinder haben natürlich auch eigene Rechte.
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Sie müssen an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden und haben ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit ihrer Vormundin oder ihrem Vormund. Grundlegend ist die Vormundschaft ein Schutzinstrument. Sie stellt also sicher, dass jedes Kind eine erwachsene Person hat, die die Verantwortung übernimmt und auch die Interessen des Kindes wahrt.
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Und ich wiederhole es noch mal: Immer dann, wenn das die Eltern selbst nicht können. Denn vielleicht stellt sich jetzt an dieser Stelle die Frage, ob Eltern immer automatisch Vormünder sind. Und das ist nicht so. Eltern sind nie Vormünder. Eltern haben die elterliche Sorge. Und erst wenn die Eltern ausfallen,
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nicht erreichbar sind oder ihnen die Sorge ganz oder teilweise entzogen wird,ersetzt der Staat diese elterliche Sorge durch eine Vormundschaft. Gut, jetzt haben wir diesen feinen Unterschied schon mal geklärt. Jetzt stellt sich im Kontext von Sucht die Frage: Können Eltern oder Vormünder dafür sorgen,
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dass ihre Kinder, die suchterkrankt sind, behandelt werden, auch wenn sie das gar nicht wollen? Und die leichte Antwort darauf ist vielleicht: Nein. Eltern dürfen kein minderjähriges Kind wegen Sucht gegen deren Willen einfach so in eine Klinik einweisen.
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Allerdings gibt es da verschiedene Facetten, die es zu beachten gilt, um diese Situation auch wirklich in ihrer Komplexität zu verstehen. Ob Minderjährige behandelt werden? Da gibt es zwei Parameter, die das beeinflussen.
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Einmal die elterliche Sorge oder die vormundschaftliche Gesundheitsfürsorge und natürlich auch die medizinische Notwendigkeit. Beides hat Einfluss, ob behandelt wird oder auch nicht. Für Jugendliche, aus der Sicht von Jugendlichen, kann es natürlich sein, dass sich so was sehr schnell als Zwang anfühlt,
09:24
weil es sich anfühlt, als hätten sie nicht komplett die freiheitliche Entscheidung über ihre Behandlung. Allerdings ist es immer erst dann Zwang, wenn es sich wirklich um Freiheitsentziehung handelt. Dazu aber noch mal gleich. Minderjährige brauchen für medizinische Eingriffe eine wirksame Einwilligung. Und je nach Alter gibt es da zwei Konstellationen.
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Ist das Kind noch nicht einwilligungsfähig, also unter 14, entscheiden die Eltern alleine. Sobald das Kind aber einwilligungsfähig ist, also von 14 plus, muss ein Kind und die Eltern gemeinsam einwilligen. Aber auch ein einwilligungsfähiger Jugendlicher kann nicht jede Maßnahme alleine verhindern,
10:09
wenn Ärzte und Eltern eine Behandlung für unbedingt erforderlich halten. Das bedeutet, ein „Ich will nicht“ von einem Kind führt nicht automatisch zu einer Entlassung oder zur Verweigerung der Aufnahme. Eltern können also einer stationären Behandlung zustimmen, selbst wenn das Kind protestiert.
10:28
Doch was passiert dann, wenn ein Kind gehen möchte? Und das hängt natürlich dann von der Einzelfallsituation ab. Es startet wahrscheinlich mit einem ärztlichen Gespräch, und das Kind darf äußern, dass es gerne gehen möchte. Und der Arzt muss auch diese Aussagen ernst nehmen. Dann kommt es zu einer Risikoabwägung.
10:47
Die Klinik muss dann prüfen: Ist eine Entlassung medizinisch vertretbar? Liegt eine akute Gefahr vor, zum Beispiel Suizidalität, schwere Intoxikation? Und ist das Kind einwilligungsfähig und urteilsfähig? Dann kommt es zur Rücksprache mit den Eltern, und man entscheidet über die Fortsetzung der Behandlung.
11:08
Und wenn aber keine Gefahr besteht, muss die Klinik dann das Kind entlassen oder zumindest zeitnah eine Lösung finden mit den Eltern und dem Jugendamt. Das ist ein ganz schöner Prozess, um eine Behandlung weiterzuführen oder abzubrechen, je nachdem. Und aus der Sicht der jugendlichen Person kann das sehr schnell dazu führen, dass das sich wie Zwang anfühlt.
11:30
Es ist aber juristisch keiner. Denn ein Zwang entsteht immer da, sobald die Freiheit wirklich aktiv entzogen wird. Das bedeutet konkret zum Beispiel das Abschließen einer Station, das Abschließen einer Tür, verhindern, dass das Kind den Raum verlässt oder jede Form von körperlicher Fixierung.
11:49
Und erst dann geht es hier wirklich um Zwang, um Freiheitsentziehung. Und dafür braucht es nicht die Eltern, sondern sowohl eine ärztliche Begründung als auch einen richterlichen Beschluss. Und das gilt im Prinzip für geschlossene Unterbringungen, Fixierungen und Zwangsbehandlungen. Und wichtig: Eine Sucht oder der Wunsch der Eltern reicht dafür niemals aus.
12:12
Also noch mal zusammenfassend: Wir unterscheiden zwischen drei unterschiedlichen Behandlungen bei Jugendlichen, und zwar einmal die medizinisch notwendige Behandlung. Die ist zwar nicht freiwillig, aber auch kein rechtlicher Zwang, fühlt sich aber für Jugendliche häufig wie Zwang an und basiert auf der elterlichen Einwilligung, ist rechtlich aber kein Freiheitsentzug.
12:33
Denn wenn das Kind gehen möchte und es ärztlich vertretbar ist, muss dafür eine Lösung gefunden werden. Dann gibt es noch die kurzfristige Krisenintervention. Das ist erlaubt bei akuter Gefährdung, dass zeitlich begrenzt eine Behandlung in einer geschlossenen Station möglich ist.
12:53
Diese ist aber zeitlich wirklich stark begrenzt zwischen Stunden bis maximal 1 bis 2 Tage. Und dann gibt es noch die echte geschlossene Unterbringung. Da entscheidet das Gericht, und das geht nur bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung. Und das passiert nicht wegen Sucht oder elterlichem Druck.
13:12
Ich habe im Vorfeld mit Anja gesprochen und sie nach ihren Erfahrungen gefragt. Denn Anja ist Mutter eines Sohnes mit einer Doppeldiagnose, und zwar Sucht und Schizophrenie, und hat viele Einweisungen ihres Sohnes miterleben müssen.
13:27
Und wie das für sie aus der Sicht einer Mutter war, erzählt sie uns in drei unterschiedlichen Sprachnachrichten über diese Folge. Und wir hören jetzt mal in dieerste rein.
13:40
Ja, also ich hätte mir gewünscht, dass früher reagiert und gehandelt wird. Wir Angehörige melden uns ja nicht einfach so. Wir kennen unsere Menschen gut. Wir sehen die Veränderungen zuerst, und wir wissen, wann etwas gefährlich wird. Trotzdem werden wir oft nicht ernst genommen.
14:05
Und ich wünschte mir den Dialog, also die Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen betroffenen Angehörigen und Fachkräften. Und das findet in der Praxis oft nicht statt.
14:18
Bei uns wurden wir meist außen vorgelassen. Entscheidungen wurden getroffen, während wir als Familie vor geschlossenen Türen standen.
14:29
Und gleichzeitig wurde von mir erwartet, dass ich eigentlich die Verantwortung übernehme, jedoch ohne zu wissen, was medizinisch-therapeutisch überhaupt geplant ist.
14:44
Die Schweigepflicht. Ja, die Schweigepflicht. Die wurde häufig so streng ausgelegt, dass wir keinerlei Informationen bekamen.
14:56
Wir kamen sie bei Entlassungen nur wieder in die Arme gedrückt als verantwortungsvolle Eltern.
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Wir bekamen dieses die Medikamente in die Hand gedrückt, dreimal täglich davon, viermal täglich davon. Oder diese Schachtel mit morgens, mittags, abends. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Sohn die nimmt oder Ihre Tochter oder der Angehörige. Und wir wissen noch nicht mal,
15:28
was das für Medikamente sind.
15:32
Wir werden nicht über Nebenwirkungen aufgeklärt. Na ja, wie gesagt, es wird es ist kein Informationsfluss zu uns Angehörigen. Und dann hätte ich mir natürlich noch eine kontinuierliche, verbindliche Behandlung gewünscht.
15:50
Also weniger so reine Akutintervisionen und viel, viel mehr therapeutische Begleitung, die am Anfang seiner Erkrankung doch sehr geholfen hätte.
16:08
Und ich hätte mir ein System gewünscht,
16:12
das den Angehörigen mehr als Ressource begreift und ja auch aktiv einbindet. Also nicht nur mit Medikamenten vergeben und kümmern, statt uns als Störung wahrzunehmen.
16:30
Denn oft sind wir das einzigste soziale Netzwerk, was dem Angehörigen bleibt.
16:38
Anja beschreibt in ihrem Bericht etwas, das viele Eltern erleben, sobald ihr Kind volljährig ist. Sie bekommen keine Auskunft mehr aufgrund der Schweigepflicht. Wir haben hier also eine andere Situation wie bei der elterlichen Fürsorge oder der Vormundschaft, über die wir gerade gesprochen haben.
16:57
Denn bis jetzt ging es nur um die Beziehung von minderjährigen Kindern und ihren Eltern bzw. ihren Vormündern. Weil ich ganz wichtig den Begriff Vormundschaft einfach auch ordentlich erklären wollte, weil er ja sehr häufig auch bei Erwachsenen angewendet wird.
17:15
Allerdings ist der Begriff Vormundschaft bei Erwachsenen falsch, und da läuft alles ein bisschen anders ab. Und genau das schauen wir uns jetzt an.
17:29
Aykut Anan unterschreibt, ohne es selbst wahrzunehmen, einen Vormundschaftsvertrag und kann dann nicht mehr entscheiden, die Klinik in der Türkei zu verlassen. So stellt es die Haftbefehl-Doku dar. Und eins kann ich euch schon mal verraten: Das würde in Deutschland so nicht gehen. Und warum?
17:48
Na ja, die Vormundschaft ist seit 1992 für Erwachsene in Deutschland abgeschafft. Bis Anfang der 1990er Jahre gab es in Deutschland tatsächlich die Möglichkeit, Erwachsene zu entmündigen oder eben unter Vormundschaft zu stellen.
18:07
Das war ein schwerer Eingriff in die Selbstbestimmung und wurde deswegen im Zuge der großen Reformprozesse abgeschafft. Und anstelle der Vormundschaft trat die rechtliche Betreuung, die auch relativ aktuell zum 01.01.2023 auch noch mal reformiert wurde.
18:27
Und diese Reform hat die Selbstbestimmung von Erwachsenen mit rechtlicher Betreuung auch noch mal gestärkt. Grundlegend gilt bei der rechtlichen Betreuung, dass der Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt steht. Eine Betreuung darf nur dann eingerichtet werden, wenn wirklich keine andere Hilfe ausreicht.
18:47
Und jede Form der Betreuung wird regelmäßig überprüft und kann auch wieder aufgehoben werden. Außerdem ist die Betreuung auf ganz bestimmte Bereiche beschränkt. Also es geht nicht einfach so, dass man so pauschal für alles betreut wird, sondern jeder einzelne Bereich wird geprüft, ob eine Betreuung notwendig ist.
19:08
Und diese Bereiche sind Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten und der Umgang mit Verträgen. Und sobald das Betreuungsgericht einen Aufgabenkreis anordnet, bekommt der zuständige Betreuer eben dort eine rechtliche Vertretungsmacht.
19:28
Was bedeutet das? Hat der Betreuer zum Beispiel die Gesundheitssorge, darf er ärztlichen Behandlungen zustimmen oder widersprechen. Hat er die Vermögenssorge, darf er finanzielle Entscheidungen treffen. Oder hat er die Wohnungsangelegenheiten, darf er Mietverträge kündigen oder auch abschließen. Das ist allerdings keine Entmündigung,
19:49
denn die betreute Person kann grundsätzlich weiterhin neben dem Betreuer rechtsgeschäftlich handeln. Nur und wirklich nur dann, wenn ein Gericht zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt anordnet, braucht die Person für bestimmte Handlungen eine Einwilligung ihres Betreuers.
20:08
Und dieser Vorbehalt ist super selten und gilt halt wirklich als Schutz vor erheblicher Selbstgefährdung. Grundlegend ist der Betreuer dazu verpflichtet, die betreute Person persönlich zu begleiten. Das bedeutet, er muss persönlichen Kontakt halten. Nur schriftlicher Verkehr reicht da wirklich nicht aus.
20:27
Und er muss die Wünsche der betreuten Person ernst nehmen und auch entsprechen. Nur wenn der Wille zu einer erheblichen Gefahr führen würde, darf davon abgewichen werden. So erst mal dererste Rundumschlag zum Thema Betreuungsrecht.
20:44
Und für unser Thema Vormundschaft, Sucht und Zwangseinweisung ist natürlich der Bereich der Gesundheitsfürsorge besonders wichtig. Deswegen lasst uns genau hier mal reinzoomen. Bei der Gesundheitsfürsorge geht es um Entscheidungen rund um medizinische Untersuchungen und Behandlungen, Operationen und Medikamentengabe.
21:06
Der Betreuer darf also Gespräche mit Ärzten führen, Aufklärung einfordern und Behandlung und Untersuchungen zustimmen oder auch widersprechen. Aber auch hier gilt: Der Betreuer entscheidet nicht einfach über den Kopf hinweg, sondern er hat die Aufgabe, den Willen der betroffenen Person umzusetzen.
21:27
Umzusetzen, nichtersetzen, umzusetzen. Bei eingriffsintensiven Maßnahmen braucht der Betreuer zusätzlich das Gericht. Dazu zählen freiheitsentziehende Unterbringungen. Hatten wir ja gerade auch schon im ersten Kapitel.
21:44
Ärztliche Zwangsmaßnahmen und natürlich auch sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen wie zum Beispiel ein Bettgitter oder sedierende Medikamente zur Ruhigstellung. Und auch hier kann ich es nur wieder betonen: Eine Sucht allein rechtfertigt in Deutschland niemals eine Unterbringung gegen den eigenen Willen.
22:03
Weder ein Betreuer noch ein Angehöriger und auch nicht ein Arzt können jemanden aufgrund einer Abhängigkeitserkrankung einweisen oder in einer Klinik festhalten. So einfach ist das nicht. Auch das Betreuungsrecht macht hier sehr deutlich, dass Zwang immer der allerletzte Schritt ist und auch nur dann zulässig,
22:22
wenn eine akute, schwerwiegende Gefahr besteht, die anders nicht mehr abwendbar ist. Das können zum Beispiel lebensbedrohliche Entzugserscheinungen sein, ein akutes Delir, eine psychotische Episode oder eine Situation sein, in der die Person nicht mehr versteht, was mit ihr passiert und sich dadurch massiv selbst gefährdet.
22:45
Aber selbst in solchen Ausnahmefällen reicht der Betreuer nicht aus. Und für jede Form der freiheitsentziehenden Unterbringung und für jede ärztliche Zwangsmaßnahme braucht es den richterlichen Beschluss, ein ärztliches Gutachten und auch die persönliche Anhörung der betroffenen Person. Und auch wichtig: Diese Maßnahmen sind zeitlich streng begrenzt.
23:06
Sie müssen sehr eng kontrolliert werden und dürfen ausschließlich als kurzfristige Krisenintervention dienen, also nie als Therapieersatz oder als Versuch, jemanden zu einer kompletten Suchtbehandlung zu bringen. Es geht hier immer um die Krisenintervention, um den Schutz des Lebens und das Ermöglichen des Überlebens.
23:29
Es handelt sich hier aber nicht um eine Art Zwangstherapie, dass man sagt: „Okay, die Person hat eine schwere Abhängigkeit, jetzt packen wir die mal drei Monate lang zwangsmäßig in eine Behandlung und dann ist alles wieder gut.“ Das geht nicht.
23:41
Also diese Zwangsmaßnahmen in Deutschland sind maximal davon abhängig, dass eben die Person eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung mitbringt. Und ihr merkt schon, all das hat in Deutschland, egal ob man Jugendlich ist oder Erwachsen, enorme Hürden. So, und jetzt haben wir mal den rechtlichen Aspekt angeschaut.
24:02
Jetzt möchte ich mit euch noch mal ein bisschen auf die Ethik gucken.
24:09
Aber wäre eine Zwangsbehandlung nicht einfach die Lösung für Menschen mit Suchterkrankungen? Bei Aykut war das ja anscheinend auch der Schlüssel, der Wendepunkt in der Dokumentation, sein wichtiger Schritt für die Heilung. Sollten wir das nicht allen Menschen mit Suchterkrankungen ermöglichen, auch wenn sie es gar nicht wollen? Wie es rechtlich in Deutschland ist, ist die eine Sache.
24:30
Aber was wir uns auf jeden Fall anschauen müssen, ist so die Motivation und die Idee hinter dem Wunsch, Menschen ja zu ihrer Behandlung zu zwingen. Und um die Ethik vielleicht ein bisschen besser zu verstehen, müssen wir mal einen kleinen historischen Ausflug nehmen, weil ich finde, das ist schon mal ganz grundlegend wichtig zu verstehen.
24:51
Denn wenn wir in die Geschichte der deutschen Psychiatrie schauen, dann ist das nicht die Geschichte von einem stetigen medizinischen Fortschritt, der sich immer weiterentwickelt hat. Nein, da ist eben noch was anderes. Und zwar haben wir sehr stark gesehen, wie gefährlich es werden kann, wenn die Gesellschaft Menschen, die anders sind, krank sind oder Hilfe brauchen, die Entscheidungsgewalt entziehen.
25:14
Und gerade in Deutschland ist genau diese Geschichte wirklich schwer belastet. Denn im Nationalsozialismus wurden psychiatrische Diagnosen genutzt, um Menschen zu entrechten, zu internieren oder zu töten. Und damals hat Alkoholabhängigkeit, Armut, Asozialität – ich hoffe, ihr hört meine Anführungszeichen – psychische Erkrankungen,
25:34
all das konnte damals ausreichen, um Menschen ihre Rechte zu nehmen. Und viele dieser Muster setzen sich auch nach dem Krieg fort in Form von geschlossenen Heimen, Zwangsunterbringung als Erziehungsmaßnahmen, Entmündigungen, die einfach ohne echte Anhörung ausgesprochen wurden.
25:52
Und genau aus diesen Erfahrungen entstanden ab den 1970er und 1980er Jahren starke Reformbewegungen. Und die große Reform, hatte ich ja schon am Anfang angedeutet, war die von 1992, mit der die Entmündigung abgeschafft wurde und das moderne Betreuungsrecht eingeführt wurde.
26:13
Und das war auch eine ethische Reaktion auf die Vergangenheit mit einem ganz klaren Versprechen: Nie wieder Fremdbestimmung unter dem Mantel der Fürsorge. Und das erklärt vielleicht erst mal auch, warum die heutigen Regelungen vielleicht manchmal sehr streng wirken und warum es so viele richterliche Prüfungen braucht.
26:36
Warum Angehörige keine Menschen einfach einweisen können und auch warum es heute keine Vormundschaft mehr für Erwachsene in Deutschland gibt. Es geht ganz grundlegend darum, die Menschenwürde zu schützen und auch darum, dass Selbstbestimmung ein Grundrecht ist und eines, das man nicht verliert,
26:56
nur weil man eine Suchterkrankung hat. Und wenn wir das verstanden haben, kommen wir zu einer nächsten Frage, und zwar zur Frage: Würde denn Zwang überhaupt helfen? Und da ist natürlich die Frage: Bei was genau helfen? Weil die Fantasie, die sich daraus ja immer entspinnt,
27:15
ist: Wenn eine Person zwangsbehandelt wird, dann kommt sie zu Sinnen, dann geht sie los, dann schöpft sie Motivation, sie nimmt an der kompletten Suchtbehandlung teil und kommt am Ende wieder suchtfrei raus. Aber wenn ihr aufgepasst habt, dann ist euch sicher klar geworden, dass diese Zwangsbehandlung,
27:35
die wir in Deutschland haben, ein ganz anderes Ziel haben, und zwar nichts weniger als das Leben der Person zu retten. Aber vor allem dann, wenn es um eine akute medizinische Krise geht. Der Zwang kann aber niemanden dauerhaft vom Konsum abbringen. Denn alle therapeutischen Wirkfaktoren im Kontext von Sucht,
27:56
wie die Motivation, die therapeutische Beziehung, der Aufbau von Selbstwirksamkeit, das sind alles innere Prozesse, die müssen von einem selbst, von innen kommen. Man kann eine Person in ein Gebäude bringen und versuchen, sie von allen Drogen abzuschirmen, aber das Leben verändern, das müssen Menschen schon für sich alleine tun.
28:16
Und wenn man versucht, diese Veränderung zu erzwingen, kann sogar auch das Gegenteil passieren, denn es kann Reaktanz entstehen, also eine Art innerer Gegendruck, also ein „Jetzt erst recht nicht“, weil die Person erlebt sich als ohnmächtig und wehrt sich gegen diese Veränderung. Und auch wenn sie eigentlich weiß, dass es ihr wahrscheinlich gut tun würde.
28:37
Denn was der Zwang häufig macht, ist: Er verschiebt die Verantwortung nach außen. Und betroffene Personen kommen viel mehr zu dem Punkt: „Ich bin nur hier, weil meine Familie mich gezwungen hat.
28:49
Ich mache das hier nur, damit ihr endlich die Ruhe gebt.“ Und ich will damit gar nicht sagen, dass äußerer Druck nicht auch einen inneren Prozess anstoßen kann. Bei mir ist es zum Beispiel so: Ich hatte damals in meinem alten Job in der Drogenberatung zum Beispiel die Abmachung mit dem Jobcenter,
29:08
dass ich nicht möchte, dass die Auflage in die Drogenberatung, die sich um mehrere Beratungsstunden bezieht, vor allem nicht, wenn Sanktionen dahinterstehen. Also so was wie: „Du musst fünfmal in die Beratung, du musst zehnmal in die Beratung.“ Ich habe auch einfach gemerkt, dass das für viele Menschen und auch für mich eine gewisse Zeitverschwendung ist,
29:29
weil sie da nicht sein wollten und dass ihr Recht ist, da nicht zu sein. Was ich aber auch fein mit war und was auch die Abmachung war, ist, ein Erstgespräch in die Vereinbarung zu schreiben. Mir war es immer wichtig, dass das nicht sanktioniert wird, wenn das nicht erfüllt wurde. Aber so dieser Notch Richtung: „Ich gehe mal in die Drogenberatung und schaue mir das an“,
29:49
weil auch das Thema Drogenberatung ist ja auch häufig so ein Feindbild oder auch so mit einer gewissen Idee verbunden. Und ich finde es schon sinnvoll, die Möglichkeit zu geben, das Angebot der Drogenberatung kennenzulernen und es auch okay, da vielleicht das mit ein bisschen Druck zu erlangen. Und wenn die Person es dann scheiße fand, dann kann sie ja immer auch nie wiederkommen.
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So viel Freiheit muss sein. Aber ich habe halt auch häufig die Erfahrung gemacht, auch dass, wenn Leute daserste Gespräch gar nicht wahrnehmen wollten, dass in dem ersten Gespräch ganz viele dieser Ängste und Vorurteile und Vorannahmen in der Drogenberatung abgebaut worden konnten und sie sich dann freiwillig entschlossen haben, den Prozess weiterzuführen.
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Das ist aber ein Unterschied. Ja, dererste Kontakt war so ein bisschen mit Druck entstanden. Und genau dieser äußere Druck kann aber auch dazu führen, dass daraus vielleicht Ängste und Vorannahmen verändert werden und man bereit ist, eben weiter in diesen Beratungskontext reinzugehen, also dass eine innere Haltung entsteht. Das ist allerdings überhaupt nicht gesetzt.
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Ich habe auch bestimmt genauso viele Beratungsgespräche gehabt, die auf Druck entstanden sind, wo die Leute danach nie wiedergekommen sind. Also ich habe beides schon erlebt. Und ein Punkt, den wir bei Zwangseinweisungen nicht vergessen dürfen, ist auch noch der Punkt Trauma und Ohnmacht.
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Denn viele Menschen mit Suchterkrankungen haben in ihrer Biografie bereits Erfahrungen von Kontrollverlust, Machtmissbrauch oder Missachtung ihres eigenen Willens erlebt. Und wenn man Menschen mit solchen Erfahrungen gegen ihren Willen in eine Klinik bringt, kann das extremst retraumatisierend wirken. Es kann alte Muster verstärken,
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die Sucht sogar füttern, anstatt sie zu lösen. Und Ohnmacht ist im Allgemeinen ein enormer Motor für Konsum. Und Zwang kann genau das verstärken. Und zu guter Letzt: Wenn wir über Ethik sprechen, müssen wir natürlich auch noch über das Bild des willenlosen Süchtigen sprechen, das mit Medienberichten,
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die Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im öffentlichen Raum als Zombies bezeichnen oder als Halbtote oder was auch immer, extremst verstärken. Weil die Idee ist da natürlich, dass Menschen mit einer Suchterkrankung, vor allem wenn es eine schwere Suchterkrankung ist, dass das willenlose Hüllen sind.
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Und das ist halt so von der Annahme genährt, dass man denkt, dass wenn jemand süchtig ist, dann weiß die Person nicht mehr, was gut für ihn ist und dass die Person eigentlich nur jemanden braucht, die für ihn die richtigen Entscheidungen trifft. Und das ist einfach eine extremst gefährliche Vorstellung, denn sie nimmt Menschen ihre Subjektivität,
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ihre Autonomie und auch ihr Recht, Fehler zu machen und auch ihr Recht, krank zu sein. Und klar, eine Abhängigkeitserkrankung kann zu enormen Veränderungen der Menschen führen. Und natürlich kann es die Entscheidungsklarheit stark beeinflussen. Und umso schwerer die Abhängigkeitserkrankung ist, umso ausgeprägter ist das.
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Doch deswegen sind Menschen noch lange nicht willenlose Hüllen. Und ich glaube, dass das unter anderem auch deswegen so stark entsteht, weil von außen die Lösungen so logischerscheinen. Und zwar, wenn die Person einfach nicht mehr konsumieren würde, dann ist alles gut, weil man all die Probleme auf den Konsum münzt.
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Das ist aber eine sehr oberflächliche Betrachtung von einer Abhängigkeitserkrankung. Denn der Konsum in sich ist ja im Prinzip das Symptom, was die Abhängigkeitserkrankung zwar leitet, aber darunter stecken ja häufig so viele Herausforderungen oder andere psychische Erkrankungen, die die Sucht nährt.
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Und wenn sozusagen der Konsum dieses Symptom weggezwungen wird, wenn wir es jetzt mal so sagen, sind diese Menschen in der Regel mit, also mit all dem, was von dem Konsum verdeckt werden soll, extremst konfrontiert und überfordert. Und das verpufft ja nicht nur, weil die Person plötzlich aufhört zu konsumieren. Und wenn wir jetzt zum Beispiel andere Erkrankungen mitnehmen,
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wie zum Beispiel eine starke Depression, da bin ich der Meinung, dass so diese Zwangsbehandlungsfantasien viel weniger sind, weil die Lösung einem nicht so offensichtlicherscheint. Bei Sucht scheint es jedem klar zu sein: Hört es auf zu konsumieren, Problem gelöst. So einfach ist es aber nicht. Aber – und auch das finde ich sehr wichtig – der Wunsch, dass der Mensch in Behandlung geht,
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kommt ja sehr stark aus der Gruppe der Angehörigen oder der Lieben rund um Menschen mit Suchterkrankungen. Und das darf man halt einfach auch nicht vergessen, wie sehr mitbetroffen Angehörige sind. Und für viele Angehörige ist vielleicht eine Behandlung, eine Zwangsbehandlung, erst mal auch die Idee von der Kontrolle und auch die Hoffnung,
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dass sich endlich irgendwas tut oder dass vor allem sie selbst etwas tun können und dass sie bei dieser Spirale, die die Sucht manchmal mit sich bringt, eben nicht weiter tatenlos zusehen müssen. Das ist total verständlich. Aber am Ende beruhigt halt der Zwang eher für kurze Zeit meistens auch nur das Helfergewissen als das eigentliche Problem.
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Und es fühlt sich an wie Handlung. Und dass man endlich was tun kann, ist aber keine nachhaltige Hilfe.
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Was man aber in dem Kontext auch nicht verachten darf, ist, dass eine Behandlung auch zur Entlastung für Angehörige führen kann, weil sie eben für eine Zeit die betroffene Person erst mal in sicheren Händen wissen und sie für eine Zeit nicht mehr zu Hause ist und man selbst eben erst mal durchatmen kann, um die Situation auch für sich selbst zu durchdenken,
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zu reflektieren und auch mal eine gewisse Pause hat. Denn die Belastung von Angehörigen, vor allem wenn eine Person mit einer schweren Suchterkrankung im Haus lebt und erst recht, wenn diese Person noch minderjährig ist und man noch viel mehr das Gefühl hat, für diese Person verantwortlich zu sein, wird viel zu sehr unterschätzt und auch viel zu sehr vom System missachtet.
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Und nein, Zwangsbehandlung ist auch in diesem Kontext nicht die Lösung des Problems, aber kann halt kurzfristig entlasten, zeigt aber noch viel mehr, dass das wirklich nicht die Maßnahme sein sollte, sondern dass es viel mehr Maßnahmen braucht, um Angehörige, die Menschen mit Suchterkrankungen begleiten bis pflegen, viel stärker ausgebaut werden muss.
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Und wenn wir all diese Perspektiven jetzt zusammennehmen, also die historische Verantwortung, die Frage nach der Selbstbestimmung, die Rolle der Motivation, die Risiken von Trauma und auch die Illusion der Kontrolle, dann wird klar: Zwang ist kein Behandlungskonzept. Zwang ist eine Krisenintervention, die Leben retten kann,
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aber in der Regel keine nachhaltige Veränderung im Konsumverhalten mit sich bringt. Und natürlich habe ich auch an dieser Stelle noch mal Anja gefragt, wie sie die Veränderungen durch die Zwangseinweisungen aus der Sicht als Mutter wahrgenommen hat. Und diese beschreibt sie so:
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Ja, ich habe Zwangseinweisungen als sehr ambivalent erlebt.
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Auf der einen Seite stand die Angst, dass mein Sohn sich und anderen was antut. Auf der anderen Seite stand auch die Hoffnung, dass er endlich die Hilfe bekommt, die er braucht.
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Diese Gefühle existieren immer gleichzeitig.
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Die ersten Aufenthalte in der Klinik nach einer Zwangsleistung gingen über mehrere Wochen, und ich dachte noch, dort könnte wirklich etwas verändert werden.
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Doch später, nach den vielen Zwangseinweisungen, wurde er oft nach wenigen Tagen wieder entlassen. Wenn er vor dem Richter glaubhaft machen konnte, für sich oder andere keine Gefahr mehr zu sein, dann durfte er gehen.
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Anfangs kam er noch nach Hause,
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und später ging er in die Obdachlosigkeit.
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Nach der 15. Zwangseinweisung, so ja circa 15. Zwangseinweisung, da habe ich aufgehört zu zählen. Es war ein Drehtürsystem ohne nachhaltige Perspektive. Hinzu kam die Stigmatisierung. Wenn Polizei beteiligt war, Ordnungsamt,
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Notarztwagen, Krankenwagen, standen Nachbarinnen und Nachbarn an den Fenstern. Und in solchen Momenten fällt eine Fassade, die Angehörige jahrelang mühsam aufrechterhalten haben.
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Und dann bekam ich gleichzeitig in der Klinik kaum Informationen. Man sitzt zu Hause, man weiß nicht, wie es dem Kind geht, und immer mit diesem Verweis auf die Schweigepflicht.
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Ich stand draußen, wusste nicht, was geschieht, und sollte trotzdem vorbereitet sein, sobald er wieder vor der Tür stand.
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Zwangseinweisungen bedeuten für meinen Sohn häufig traumatisierte Erfahrungen. Massiv überwältigt zu werden, kann sich tief einprägen.
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Diese Eingriffe haben ihn nicht stabilisiert, sondern zusätzlich oft belastet.
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Ja, und da wir als Familie das oft mitbekommen mussten, hat es mich traumatisiert.
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Anja hat mit der Zeit also die Erfahrung gemacht, dass die Zwangseinweisung keine nachhaltige Veränderung mit sich gebracht hat und auch die anfängliche Hoffnung, die sie hatte, enttäuscht wurde. Und was nehmen wir aus all dem mit für den Fall Aykut Anan? Das, was bei ihm in der Dokumentation als Wendepunkt erzählt wurde, ist kein Rezept.
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Es ist so in Deutschland auch gar nicht möglich, dass eine Behandlung in dem Falle so erzwungen werden kann. Und was ich vielleicht auch noch mal betonen möchte bei ihm ist, dass er ja schon erst mal grundlegend eingewilligt hat, in die Behandlung zu gehen. Also wir haben hier auch eineerste innere Grundmotivation, die überhaupt schon mal zu dem Weg in die Behandlung geführt hat.
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Als seine Ambivalenz ihn aber dann zum Gehen bewegt hat, ging das eben nicht mehr, und er hat sich dann halt anscheinend auf die Behandlung eingelassen. Aber das ist halt auch der springende Punkt: Er konnte sich anscheinend wirklich darauf einlassen. Er hatte eine innere Haltung entwickelt, konnte sich auf die Therapie einlassen und für sich den Weg finden.
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Und ich glaube, das ist einfach ganz wichtig. Der Weg aus der Sucht ist nicht erzwingbar. Es braucht einen Prozess, der aus der Person selbst kommen muss, gerne mit Unterstützung, mit Beziehungen, die vielleicht auch mal Grenzen setzen, dass die Sucht grundlegend unbequemer machen. Aber der Prozess passiert in der Person selbst.
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Wir kommen heute schon zum Abschluss dieser Folge, und ich hoffe, es ist deutlich geworden, warum wir mit diesem Zwangskonzept und Vormundschaftskonzept wirklich sehr vorsichtig sein müssen und dass es in Deutschland zu Recht sehr, sehr starke Einschränkungen bei dem Thema gibt.
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Ich habe zum Abschluss Anja noch mal gefragt, was sie sich vom Hilfesystem als Mutter erhofft hätte und was ihr geholfen hätte. Weil eins darf man in dem Ganzen nicht vergessen: Der Wunsch nach einer Zwangsbehandlung entsteht häufig auch aus enormer Überlastung von Menschen,
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die den Menschen mit Suchterkrankung nahestehen. Und deswegen hören wir zum Schluss noch mal Anja an.
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Ja, kurzfristig konnten Zwangseinweisungen die Gefahren reduzieren für meinen Sohn, für andere und zum überwiegenden Teil auch auf mich. Man ja, diese Mutter und Sohn-Beziehung, die ist ja sehr emotional, also zumindest in den meisten Fällen.
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Aber sie waren grundsätzlich keine nachhaltige Hilfe. So ein Zwang ohne therapeutische Begleitung und ohne Beziehung, das kann keinen stabilen Genesungsprozess auslösen.
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In unserem Fall führt es immer wieder zurück in die gleichen Krisen: Schweigepflicht, fehlende Einbindung der Familie und kaum vorhandene Weiterbehandlung nach der Entlassung. Die haben eine sinnlose Versorgung zusätzlicherschwert.
42:43
Gerade bei einer Doppeldiagnose aus Psychose und Sucht, da ist ein festes soziales Umfeld und eine kontinuierliche Behandlung entscheidend. Wenn Angehörige jedoch keine Informationen erhalten und keine Unterstützung bei ihrer Rolle bekommen, da fehlt ein wesentlicher Baustein im Genesungssystem.
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Ich bin überzeugt, dass eine frühere konsequente Therapie, kombiniert mit der echten Einbeziehung unserer Familie, viel Leid hätte verhindern können, nicht nur für meinen Sohn, sondern für uns alle.
43:23
Psychische Erkrankungen und Sucht betreffen wirklich niemals nur einen Menschen. Sie betreffen auch diejenigen, die ihn leben.
43:37
Danke, Anja, dass du deine Erfahrung mit uns geteilt hast. Ich glaube, man kann hier nicht genug betonen, wie wichtig es ist, Angehörige in der Behandlung von Menschen mit Suchterkrankungen nicht zu vergessen, sondern sie in die Behandlung mit einzubeziehen.
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Gleichzeitig ist es auch wichtig, die Würde von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen anzuerkennen und ihnen nicht mit Entmündigungsfantasien zu begegnen. Ihr Lieben, das war es mit dieser Folge. Mich interessieren natürlich auch sehr eure Erfahrungen mit dem Thema oder eure Gedanken zu dem Thema.
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Ihr könnt gerne auf YouTube oder Spotify die Kommentare dazu nutzen oder mir auch einfach auf Instagram schreiben. Und falls ihr Anjas Blog lesen möchtet, packe ich den euch auch noch mal in die Shownotes. Da verarbeitet sie nämlich ihre Erfahrung und teilt sie eben mit anderen.
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Und noch eine kleine Erinnerung: Psychoaktiv finanziert sich durch Mitgliedschaften. Also falls du Psychoaktiv unterstützen möchtest, die Psychoaktiv Plus Mitgliedschaft. Der Link dafür findest du als ersten Link in der Folgenbeschreibung. Und dann bis zum nächsten Mal. Tschüss.

