Umgang mit Patient:innen mit einer Suchterkrankung im Zwangskontext

Das Wichtigste in Kürze: Suchterkrankung und Zwangskontext

✓ Beratung im Zwangskontext bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Motivation vorhanden ist. Auch der Wunsch, Konsequenzen zu vermeiden, kann ein erster Ansatzpunkt für eine therapeutische Beziehung sein.

✓ Entscheidend ist eine Haltung, die Autonomie nicht weiter beschneidet, sondern im vorhandenen Rahmen stärkt. Gerade wenn Menschen von Justiz, Behörden oder Institutionen geschickt werden, braucht es Räume, in denen sie ernst genommen und nicht zusätzlich beschämt werden.

✓ Eine akzeptanzbasierte und substanzsensible Arbeitsweise kann besonders in angeordneten Beratungskontakten ein Türöffner sein. Wenn Konsum zunächst in seiner Funktion verstanden wird, entstehen oft ehrlichere Gespräche als durch Druck zur sofortigen Veränderung.




In vielen Kontexten der Suchthilfe begegnet man immer wieder Betroffenen, die die Beratung oder Therapie nicht ganz freiwillig wahrnehmen, sondern von der Justiz oder anderen Behörden geschickt wurden.

Ich möchte hier ganz ehrlich sein: Gerade am Anfang meiner Zeit in der Drogenberatung waren diese Kontakte mir die unliebsten. Nicht, weil ich etwas gegen die Klient:innen hatte, sondern weil ich mir gut vorstellen konnte, wie nervig solche erzwungenen Kontakte für Betroffene sind. Es kam mir vor wie verlorene Zeit – für beide Seiten.

Doch dann hatte ich den ersten Klienten, der ein paar Wochen nach seinen obligatorischen drei Sitzungen, die ihm vom Gericht angeordnet wurden, wieder anrief:

„Frau Bötsch, ich möchte wieder zu Ihnen in die Beratung. Aber jetzt richtig. Ohne Lügen.“

Dieser Anruf war der Anfang eines großartigen Prozesses, den ich begleiten durfte. Diese Erfahrung war für mich auch der Beginn einer neuen Haltung zu Beratungen im Zwangskontext. Und genau darum soll es heute gehen.

Übrigens wurde dieses Thema durch ein Psychoaktiv-Mitglied angestoßen, das mir letztes Jahr Folgendes schrieb:

(…) Wie gehst du mit Menschen um, die in eine Therapie geschickt werden oder nicht intrinsisch motiviert sind? Wie schafft man es, keine zusätzliche Stigmatisierung zu verursachen, den Patienten noch mehr Autonomie abzusprechen als eh schon und sie weiter an den Rand der Gesellschaft zu drängen? Ich denke, dass die Menschen in den JVAs oder Maßregelvollzugsanstalten eigentlich die sind, die am allermeisten Hilfe brauchen – dafür braucht es aber wertschätzende Kontexte und keine hierarchisch-autoritären Staatsapparate… Das finde ich oft erschreckend, wie viel Macht da ausgeübt und auch ausgenutzt wird durch das Personal oder die Justiz.

Wie gehe ich mit Menschen um, die in eine Therapie geschickt werden oder nicht intrinsisch motiviert sind?

Meine Erfahrungen beruhen auf regelmäßigen Beratungsgesprächen während meiner Zeit in einer Drogenberatungsstelle, die entweder von der Justiz oder vom Arbeitsamt angeordnet wurden. Zudem habe ich meine 200 Stunden für die suchttherapeutische Ausbildung in einer stationären Rehabilitation absolviert, in der fast alle Patient:innen über §35 BtMG (Therapie statt Strafe) aufgenommen wurden. Beides ist meiner Meinung nach nicht direkt mit dem Maßregelvollzug vergleichbar.

Während der Maßregelvollzug nach §64 StGB für Straftäter mit einer Suchterkrankung gerichtlich angeordnet wird, handelt es sich bei §35 BtMG um eine freiwillige Entscheidung der betroffenen Person. Der Maßregelvollzug ist daher ein klarer Zwangskontext, während meine bisherigen Erfahrungen eher in einem freiwilligen Rahmen lagen – auch wenn Druck von außen vorhanden war.

Ist es wirklich ein Zwangskontext?

Hieraus ergibt sich meine erste Erkenntnis bezüglich meiner eigenen Haltung: Auch wenn die Justiz oder das Arbeitsamt ein Beratungsgespräch anordnet, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um Zwang handelt. Die betroffene Person hat die Möglichkeit, den Termin nicht wahrzunehmen – auch wenn dies in der Regel justizielle oder behördliche Konsequenzen nach sich zieht. Es bleibt jedoch ihre Entscheidung, ob sie diese Konsequenzen in Kauf nimmt oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit ist zentral, denn sie gibt den Klient:innen das Gefühl, handlungsfähig zu sein.

Gerade diese Perspektive ist mir in meiner Arbeit wichtig. Selbst wenn die Motivation lediglich darin besteht, Sanktionen zu vermeiden („Ich mache die Gespräche, weil ich keine Lust auf Konsequenzen habe“), kann das bereits eine Grundlage für eine erste therapeutische Arbeitsbeziehung sein. Denn auch eine vermeintlich rein extrinsische Motivation kann sich im Prozess verändern.

Eine akzeptanzbasierte Arbeitsweise als Türöffner

Besonders bei jungen Klient:innen, die zur Beratung geschickt werden, ist eine akzeptanzbasierte Arbeitsweise essenziell. In vielen Fällen hatten sie bis dahin noch keine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihrem Konsum. Daher setze ich genau dort an, wo sie stehen. In der Praxis bedeutet das eine Reflexion des Konsums sowie je nach psychoaktiver Substanz viel Substanzkunde. Mein fundiertes Wissen über verschieden…

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